QARDStand: 16. Oktober 2026 · Version v2.4

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Nutzungsbedingungen der QARD-Plattform

Stand: 16. Oktober 2026 · Version v2.4

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln vollständig und abschließend das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Nutzung der QARD-Plattform. Sie gelten ohne ergänzenden separaten Vertrag; ein zusätzliches Vertragsdokument wird nicht geschlossen. Ergänzende Bestandteile sind ausschließlich die im Bestellvorgang angezeigten und vom Kunden bestätigten Angaben, der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und etwaige individuell vereinbarte Sonderkonditionen. Die Datenschutzerklärung dient der Information und ist nicht Vertragsbestandteil.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Unternehmereigenschaft

(1) Anbieter und Vertragspartner des Kunden (nachfolgend „Anbieter", „QARD" oder „wir") ist:

Lano Aziz – Link4all (Einzelunternehmen)
Sankt-Gallen-Ring 83, 90431 Nürnberg, Deutschland
E-Mail: hello@getqard.com
Web: https://getqard.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE421934554

Der Anbieter ist ein Einzelunternehmen; es bestehen keine Eintragung im Handelsregister und keine Vertretung durch einen Geschäftsführer.

(2) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der SaaS-Plattform „QARD" (nachfolgend „Plattform") zwischen dem Anbieter und dem Kunden (nachfolgend „Kunde"). Anbieter und Kunde werden nachfolgend einzeln auch „Partei" und gemeinsam „Parteien" genannt.

(3) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde versichert, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt und die Plattform ausschließlich zu diesem Zweck nutzt. Die Plattform steht Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB nicht zur Verfügung.

(4) Sämtliche im Bestellvorgang, in der Auftragsbestätigung und in der Rechnung ausgewiesenen Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(5) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

(6) Diese AGB tragen sämtliche wesentlichen Vertragsbedingungen selbst. Ein gesondertes Vertragsdokument wird nicht geschlossen. Soweit frühere Fassungen, Anlagen oder verbundene Dokumente auf einen separaten „Dienstleistungsvertrag", „Hauptvertrag" oder „Nutzungsbedingungen" als eigenständige Urkunde Bezug nehmen, treten an deren Stelle ausschließlich diese AGB; entsprechende Bezeichnungen in solchen Dokumenten sind als Verweis auf diese AGB zu verstehen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Plattform und ihrer Leistungen im Internetauftritt und im Onboarding-Prozess stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

(2) Der Kunde gibt sein Vertragsangebot selbst ab, indem er im Bestell- bzw. Onboarding-Vorgang die geforderten Angaben macht, den ausgewiesenen Preis bestätigt, diese AGB und den AVV durch Setzen des hierfür vorgesehenen Bestätigungshäkchens akzeptiert und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis nimmt.

(3) Der Vertrag kommt in Textform (§ 126b BGB) zustande, sobald der Anbieter die Bestellung annimmt. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Bestätigung in Textform (insbesondere durch eine Bestell- bzw. Bestätigungs-E-Mail), spätestens jedoch durch Bereitstellung der Plattform für den Kunden. Eine eigenhändige oder qualifizierte elektronische Signatur ist für den Vertragsschluss nicht erforderlich.

(4) Mit dem Setzen des Bestätigungshäkchens bestätigt der Kunde zugleich, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt (§ 1 Abs. 3). Der Zeitpunkt der Zustimmung, die akzeptierte Fassung dieser AGB sowie der Anlagen werden vom Anbieter zu Beweiszwecken protokolliert.

(5) Der maßgebliche Preisbeleg ergibt sich aus der vom Anbieter über den Zahlungsdienstleister ausgestellten Rechnung (§ 14 UStG); der vereinbarte Preis ist zusätzlich im Bestellvorgang und in der Bestätigungs-E-Mail ausgewiesen.

(6) Der Anbieter vertreibt die Plattform auch über selbständige Vertriebspartner. Vertriebspartner stellen die Plattform vor und vermitteln den Kontakt; eine Vertretungsmacht für den Anbieter haben sie nicht. Sie dürfen insbesondere keine Verträge für den Anbieter schließen, ändern oder beenden, keine Preise, Rabatte, Laufzeiten, Sonderkonditionen oder sonstigen Zusagen vereinbaren oder in Aussicht stellen, keine Erklärungen für den Anbieter abgeben oder entgegennehmen und keine Zahlungen, Zahlungsdaten oder Zugangsdaten annehmen. Maßgeblich sind allein die Angaben, die dem Kunden im Bestellvorgang angezeigt werden und die er dort bestätigt, sowie diese AGB. Eine davon abweichende Aussage eines Vertriebspartners bindet den Anbieter nur, wenn der Anbieter sie in Textform bestätigt. Erklärungen zum Vertrag, insbesondere Kündigungen, Erklärungen nach § 4a und Mängelanzeigen, richtet der Kunde an den Anbieter (hello@getqard.com); die Übergabe an einen Vertriebspartner genügt nicht. Zahlungen an einen Vertriebspartner befreien den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Die Haftung des Anbieters nach § 12 bleibt unberührt.

(7) Vor einer Bestellung kann der Anbieter, auch über einen Vertriebspartner, dem Kunden eine Vorschau seiner Karte zeigen, sie auf Wunsch in dessen Wallet legen und Test-Stempel oder Test-Nachrichten an diese Vorschau senden. Die Vorschau ist kostenlos und unverbindlich; sie begründet keinen Vertrag und keine Zahlungspflicht und endet nach Ablauf ihrer Frist von selbst. Gestaltung und Inhalte der Vorschau und der Test-Nachrichten sind Beispiele und keine Zusagen; der Leistungsumfang ergibt sich allein aus § 3, das Karten-Design wird nach der Bestellung gemäß § 3 Abs. 6 festgelegt. Der Kunde kann die Vorschau jederzeit aus seinem Wallet löschen; damit enden auch die Test-Nachrichten. Auf eine Mitteilung an hello@getqard.com löscht der Anbieter die Vorschau und sendet keine Test-Nachrichten mehr.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung und der Betrieb der Plattform „QARD" durch den Anbieter für den Kunden. Die Plattform ermöglicht dem Kunden die Erstellung, Verwaltung und Ausgabe digitaler Kundenkarten (Stempelkarten, Bonuskarten, Mitgliedskarten, VIP-Karten, Gutscheine) über Apple Wallet und Google Wallet an dessen Endkunden.

(2) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages. Ein Anspruch auf Überlassung der zugrunde liegenden Software, des Quellcodes oder sonstiger Betriebsgeheimnisse besteht nicht.

(3) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Plattform in funktionsfähigem Zustand, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass durch die Nutzung der Plattform eine bestimmte Anzahl von Endkunden gewonnen, gebunden oder aktiviert wird. Der wirtschaftliche Erfolg des Kundenbindungsprogramms liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

(4) Laufende Plattformleistungen während der Vertragslaufzeit sind insbesondere:

  1. Bereitstellung und Betrieb digitaler Kundenkarten für Apple Wallet und Google Wallet mit individueller Gestaltung;
  2. Scanner-App bzw. POS-System zur Verwaltung von Stempeln, Punkten und Prämieneinlösungen durch Mitarbeiter des Kunden;
  3. Push-Benachrichtigungen an Endkunden über die Wallet-Karten, ohne Monatskontingent und ohne Entgelt je Nachricht (vorbehaltlich der Funktionsverfügbarkeit von Apple und Google und der Versandregeln nach § 9 Abs. 5);
  4. Analyse-Dashboard zur Auswertung von Pässen, Scans, Einlösungen und Kundenaktivitäten;
  5. Kampagnen-Management zur Erstellung und Verwaltung verschiedener Kartentypen;
  6. Automatisierungsfunktionen (geplante Push-Kampagnen, regelbasierte Trigger);
  7. Smart-Links mit QR-Codes zur Kundengewinnung;
  8. Standort-Hinweise auf den Wallet-Karten für bis zu zehn (10) Standorte je Karte, soweit die Wallet-App des Endkunden sie anzeigt (derzeit Apple Wallet);
  9. CSV-/PDF-Export für Berichte und Auswertungen;
  10. technischer Support und automatische Software-Updates;
  11. ein KI-gestützter Assistent für Ladeninhaber („Co-Pilot“) in der Scanner-App und, soweit angeboten, im Web-Dashboard nach Absatz 9;
  12. eine Bewertungsanfrage an Endkunden: Nach dem Hinzufügen der Karte und, soweit genutzt, nach dem Selbst-Stempeln fragt die Plattform den Endkunden, ob er den Kunden mit einem bis fünf Sternen bewerten möchte. Tippt der Endkunde vier oder fünf Sterne an, öffnet die Plattform die Bewertungsseite des Kunden bei Google, soweit der Kunde sein Google-Unternehmensprofil verbunden hat; die Bewertung schreibt der Endkunde dort selbst. Bei einem bis drei Sternen kann der Endkunde eine Rückmeldung schreiben, die nicht veröffentlicht wird und die der Kunde in seiner App unter „Bewertungen“ sieht.

(5) Einmalige Einrichtungsleistungen im Rahmen der Ersteinrichtung sind insbesondere:

  1. komplette Einrichtung der Plattform für den Kunden (technisches Setup, Konfiguration);
  2. Erstellung eines individuellen Karten-Designs auf Basis der vom Kunden gelieferten Inhalte (Logo, Farben, Texte), näher geregelt in Absatz 6;
  3. Bereitstellung und Versand von zehn (10) professionellen QR-Aufstellern im Design des Kunden, näher geregelt in Absatz 7;
  4. Einweisung in die Nutzung der Plattform über Erklärfilme, eine Führung mit Hinweisen in der App und ein gedrucktes Welcome-Kit, das der ersten Lieferung der Aufsteller beiliegt oder nachgeschickt wird; Fragen beantwortet der Anbieter in Textform (§ 10 Abs. 4).

(6) Design-Leistung und Freigabeprozess:

  1. Der Anbieter erstellt das Karten-Design auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Inhalte (Logo, Farben, Texte, Designwünsche). Der Kunde stellt alle erforderlichen Materialien innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss in geeigneter Qualität bereit.
  2. Der Anbieter stellt dem Kunden einen Designentwurf zur Freigabe vor und überarbeitet ihn auf Wunsch des Kunden, bis er passt. Auch nach der Freigabe setzt der Anbieter Änderungswünsche zu Logo, Farben, Texten und Prämie in angemessener Frist um. Ein gesondertes Entgelt fällt dafür nicht an; weitere Karten oder ein Wechsel der Kartenart sind davon nicht umfasst.
  3. Gibt der Kunde den Designentwurf nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Vorlage frei und äußert er in diesem Zeitraum auch keine konkreten Änderungswünsche, gilt der Entwurf als freigegeben. Der Anbieter wird den Kunden mit der Vorlage des Designentwurfs gesondert auf den Beginn der Frist und auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen.
  4. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Marken) keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechte. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren; dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

(7) QR-Aufsteller und Versand:

  1. Im Leistungsumfang sind zehn (10) professionelle QR-Aufsteller im Design des Kunden enthalten; ein gesondertes Entgelt fällt dafür nicht an. Weitere QR-Aufsteller sind kostenpflichtig; der Preis wird individuell auf Anfrage vereinbart (§ 5 Abs. 6).
  2. Der Versand erfolgt per Post an die vom Kunden angegebene Geschäftsadresse oder per persönlicher Übergabe, je nach Vereinbarung.
  3. Bei postalischem Versand trägt der Anbieter die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der QR-Aufsteller bis zur Zustellung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Anbieter versendet die Aufsteller als versichertes Paket.
  4. Der Kunde prüft die QR-Aufsteller unverzüglich nach Erhalt auf Transportschäden und zeigt etwaige Schäden dem Anbieter innerhalb von 5 Werktagen nach Zustellung an. Bei rechtzeitiger Anzeige ersetzt der Anbieter beschädigte Aufsteller kostenlos. Weitergehende gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.

(8) Der Anbieter schuldet ausdrücklich nicht:

  1. die Gewinnung, Bindung oder Aktivierung von Endkunden des Kunden;
  2. die Erstellung rechtlicher Texte (Datenschutzerklärungen, Einwilligungstexte, Teilnahmebedingungen) für das Kundenbindungsprogramm des Kunden;
  3. die Beratung in rechtlichen, steuerlichen oder marketingstrategischen Fragen;
  4. den Betrieb oder die Wartung der Hardware, Geräte oder Internetverbindungen des Kunden;
  5. die Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit von Apple Wallet, Google Wallet oder sonstigen Drittanbieterdiensten, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen;
  6. die inhaltliche Prüfung der vom Kunden bereitgestellten oder über die Plattform verbreiteten Inhalte auf Rechtskonformität;
  7. die Einholung erforderlicher Einwilligungen der Endkunden des Kunden.

(9) KI-Assistent („Co-Pilot“):

  1. Der Co-Pilot beantwortet Fragen zur Plattform und zum Kundenprogramm des Kunden, verweist auf Funktionen und Erklärfilme, plant mit dem Kunden Aktionen und bereitet Einstellungen und Nachrichten als Vorschlag vor. Eine Einstellung wird erst wirksam, wenn der Kunde den jeweiligen Vorschlag bestätigt; der Kunde kann sie danach in der App wieder ändern oder zurücknehmen. Nachrichten an Endkunden versendet der Co-Pilot nicht ohne Bestätigung des Kunden. Wünsche, die nur der Anbieter umsetzen kann (zum Beispiel eine neue Prämie), gibt der Co-Pilot auf Veranlassung des Kunden an den Anbieter weiter; der Anbieter setzt sie nach Prüfung um oder meldet sich beim Kunden.
  2. Die Antworten des Co-Piloten werden automatisiert mit einem KI-Sprachmodell erstellt und können unvollständig oder unzutreffend sein. Der Kunde prüft Vorschläge vor der Bestätigung, insbesondere Texte an Endkunden; für bestätigte Nachrichten gilt § 9. Antworten des Co-Piloten sind keine Rechts-, Steuer- oder Marketingberatung (Absatz 8 lit. c).
  3. Der Co-Pilot steht nur dem Chef-Zugang zur Verfügung. Der Anbieter kann die Zahl der Antworten in angemessenem Umfang begrenzen. Er darf den Co-Piloten und die eingesetzten KI-Dienste weiterentwickeln und wechseln, soweit die wesentlichen Funktionen erhalten bleiben; § 19 Abs. 4 gilt entsprechend, für neue Unterauftragsverarbeiter § 7 des Auftragsverarbeitungsvertrages.
  4. Zur Erstellung der Antworten übermittelt der Anbieter die Frage des Kunden, Angaben zu dessen Geschäft und Kennzahlen an Unterauftragsverarbeiter, die KI-Dienste bereitstellen, nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages (dort § 2 Abs. 4), insbesondere ohne Speicherung beim KI-Dienst und ohne Verwendung zum Training. Endkundendaten übermittelt der Anbieter dabei nicht; Angaben zu einzelnen Endkunden wertet er selbst aus und zeigt sie nur dem Kunden an. Gibt der Kunde selbst Angaben zu Endkunden in eine Frage ein, gilt dies als Weisung, sie als Teil der Frage zu übermitteln.
  5. Der Kunde gibt im Co-Piloten keine Zugangsdaten (zum Beispiel PINs) und keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO ein und nennt Endkunden nur, soweit es für seine Frage nötig ist.
  6. Äußert der Kunde im Co-Piloten, dass er den Vertrag beenden möchte, leitet der Co-Pilot dies an das Team des Anbieters weiter. Eine im Co-Piloten erklärte Kündigung behandelt der Anbieter als Kündigung in Textform nach § 4 Abs. 5 und bestätigt sie dem Kunden per E-Mail; ist unklar, ob der Kunde kündigen möchte, fragt der Anbieter per E-Mail nach. Der Kunde kann jederzeit auch per E-Mail kündigen.

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er beginnt mit dem Vertragsschluss gemäß § 2.

(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums (§ 5 Abs. 4) kündigen, also zum Ende des bezahlten Monats oder, bei jährlicher Zahlung, des bezahlten Jahres. Der Anbieter kann mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen. Bei monatlicher Zahlung besteht keine Mindestlaufzeit. Bei jährlicher Zahlung läuft der Vertrag jeweils für das bezahlte Jahr und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht zu dessen Ende gekündigt wird.

(3) Abweichend von Absatz 2 können die Parteien im Rahmen individueller Sonderkonditionen gemäß § 5 Abs. 9 eine längere Mindestvertragslaufzeit vereinbaren. Eine solche Vereinbarung bedarf der Textform und wird Bestandteil des Vertrages.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn:

  1. der Kunde trotz Abmahnung in Textform und angemessener Nachfristsetzung wesentliche Vertragspflichten wiederholt oder schwerwiegend verletzt;
  2. über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder der Kunde eine eidesstattliche Versicherung abgibt, soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen ein außerordentliches Kündigungsrecht begründet;
  3. der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte trotz Mahnung und Nachfristsetzung länger als 30 Kalendertage in Verzug ist;
  4. der Kunde die Plattform missbräuchlich oder für rechtswidrige Zwecke nutzt;
  5. der Kunde gegen die Geheimhaltungspflichten gemäß § 13 verstößt;
  6. sich herausstellt, dass der Kunde kein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

(5) Jede Kündigung bedarf der Textform. Die Kündigung per E-Mail an die jeweils vertraglich hinterlegte E-Mail-Adresse ist ausreichend.

(6) Rechtsfolgen der Beendigung:

  1. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht des Kunden an der Plattform. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren.
  2. Der Kunde hat ab dem Zeitpunkt der Kündigung eine Frist von 30 Kalendertagen, um seine Daten über die Export-Funktionen der Plattform zu sichern; seine Kundenliste erhält er auf Anfrage in Textform als Tabelle. Der Anbieter ist nach Ablauf dieser Frist berechtigt, aber nicht verpflichtet, sämtliche Daten des Kunden unwiderruflich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  3. Die Einrichtungspauschale wird bei Beendigung des Vertrages nicht erstattet, unabhängig vom Zeitpunkt der Beendigung.
  4. Bei einer ordentlichen Kündigung werden bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum nicht anteilig erstattet; § 4a bleibt unberührt.
  5. Offene Forderungen des Anbieters werden mit Beendigung sofort fällig.

§ 4a Geld-zurück-Garantie

(1) Kündigt der Kunde den Vertrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Fristbeginn nach Absatz 2, endet der Vertrag abweichend von § 4 Abs. 2 mit Zugang der Kündigung, und der Anbieter erstattet das Entgelt nach Absatz 4 (Geld-zurück-Garantie). Einer Begründung bedarf es nicht. Das gilt auch für eine Kündigung vor dem Fristbeginn.

(2) Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Anbieter die im Leistungsumfang enthaltenen Aufsteller an den Kunden versendet oder übergibt. Sieht der Vertrag keinen Versand vor, beginnt die Frist mit der ersten Abbuchung des Entgelts.

(3) Für die Kündigung gilt § 4 Abs. 5; eine E-Mail an hello@getqard.com genügt. Zur Wahrung der Frist genügt der Zugang innerhalb der Frist.

(4) Der Anbieter erstattet das bis zum Zugang der Kündigung gezahlte laufende Entgelt vollständig, bei monatlicher Zahlung die gezahlten Monatsentgelte, bei jährlicher Zahlung den Jahresbetrag. Ist noch kein Entgelt abgebucht, entfällt die Zahlungspflicht. Die Erstattung wird innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Kündigung über den Zahlungsdienstleister auf das Zahlungsmittel veranlasst, mit dem gezahlt wurde. Eine vereinbarte Einrichtungspauschale (§ 5 Abs. 5) und gesondert vergütete Zusatzleistungen (§ 5 Abs. 6) werden nicht erstattet.

(5) Im Übrigen gilt § 4 Abs. 6 mit Ausnahme von lit. d. Gelieferte Aufsteller und Druckmaterialien darf der Kunde behalten.

(6) Die Geld-zurück-Garantie gilt je Betrieb einmal, und zwar für den ersten Vertrag über diesen Betrieb. Betrieb ist das Geschäft an einer Anschrift, gleich unter welchem Namen, mit welcher E-Mail-Adresse oder durch welche Person es bestellt wird. Sie gilt nicht, wenn der Anbieter den Vertrag zuvor aus wichtigem Grund gekündigt hat (§ 4 Abs. 4).

(7) Die Geld-zurück-Garantie ist ein vertragliches Recht zur Beendigung mit Erstattung. Sie ist keine Garantie für eine Beschaffenheit oder einen Erfolg der Plattform und keine übernommene Garantie im Sinne von § 12 Abs. 1. Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere bei Mängeln (§ 11), bleiben unberührt.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde zahlt das im Bestellvorgang bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesene laufende Entgelt netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, je nach gewählter Zahlweise monatlich oder jährlich. Zahlweise und Betrag des laufenden Entgelts sowie einer etwaigen einmaligen Einrichtungspauschale ergeben sich aus der Bestellung oder einer späteren Vereinbarung in Textform und der hierüber ausgestellten Rechnung.

(2) Die Zahlungspflicht für das laufende Entgelt beginnt mit dem Go-Live. Als „Go-Live" gilt der Tag, an dem der Anbieter dem Kunden die Zugangsdaten zur eingerichteten Plattform per E-Mail bereitstellt und die Kernfunktionen (Karten-Erstellung, Scanner-App, Dashboard) nutzbar sind.

(3) Der Anbieter strebt an, das Go-Live innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt aller vom Kunden bereitzustellenden Materialien gemäß § 6 herbeizuführen. Unabhängig davon beginnt die Zahlungspflicht spätestens 21 Kalendertage nach Vertragsschluss, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 6 nachgekommen ist. Verzögert sich das Go-Live aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere verspätete oder unvollständige Materiallieferung), beginnt die Zahlungspflicht dennoch spätestens 21 Kalendertage nach Vertragsschluss.

(4) Das laufende Entgelt wird über den Zahlungsdienstleister jeweils für einen Abrechnungszeitraum im Voraus abgerechnet. Abrechnungszeitraum ist bei monatlicher Zahlung ein Monat, bei jährlicher Zahlung ein Jahr. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Beginn der Zahlungspflicht gemäß den Absätzen 2 und 3; die weiteren Abrechnungszeiträume schließen sich jeweils unmittelbar an den vorangegangenen an. Eine anteilige (taggenaue) Berechnung erfolgt nicht.

(5) Die einmalige Einrichtungspauschale für die Einrichtungsleistungen gemäß § 3 Abs. 5 ist mit Vertragsschluss sofort fällig und wird nicht erstattet. Ihre Höhe ergibt sich aus der Bestellung und der Rechnung.

(6) Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet: QR-Aufsteller über die im Leistungsumfang enthaltenen zehn Aufsteller hinaus werden zu einem individuell auf Anfrage vereinbarten Preis (netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) bereitgestellt.

(7) Zahlungsmodalitäten:

  1. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister per SEPA-Lastschrift oder Karte oder per Banküberweisung, wie im Bestellvorgang gewählt oder zwischen den Parteien vereinbart.
  2. Bei SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde über die Plattform des Zahlungsdienstleisters ein SEPA-Lastschriftmandat. Die vollständigen Bankdaten (IBAN) werden ausschließlich beim Zahlungsdienstleister gespeichert; der Anbieter speichert keine vollständigen Bankdaten, sondern lediglich eine Zahlungsreferenz.
  3. Rechnungen werden ausschließlich in elektronischer Form (PDF per E-Mail oder als Online-Beleg) übermittelt. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand ausdrücklich zu.

(8) Preis: Das laufende Entgelt bleibt für die Dauer des Vertrages unverändert. Eine Änderung ist nur durch Vereinbarung in Textform möglich; die Kündigungsrechte nach § 4 bleiben unberührt.

(9) Sonderkonditionen: Die Parteien können individuelle Sonderkonditionen vereinbaren, insbesondere abweichende Entgelte, Rabatte oder Mindestvertragslaufzeiten. Solche Sonderkonditionen bedürfen der Textform. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Sonderkonditionen und diesen AGB gehen die Sonderkonditionen vor.

(10) Verzug und Mahnung: Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gilt folgendes gestaffeltes Verfahren:

  1. Erste Mahnung: Der Anbieter mahnt den Kunden per E-Mail und setzt eine Nachfrist von 14 Kalendertagen.
  2. Zweite Mahnung und Sperrungsandrohung: Leistet der Kunde innerhalb der Nachfrist nicht, mahnt der Anbieter erneut und kündigt die Sperrung des Zugangs mit einer Frist von 7 Kalendertagen an.
  3. Sperrung: Nach fruchtlosem Ablauf der zweiten Nachfrist ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform zu sperren. Die Sperrung lässt die Zahlungspflicht des Kunden unberührt.
  4. Außerordentliche Kündigung: Ist der Kunde länger als 30 Kalendertage in Verzug, kann der Anbieter den Vertrag außerordentlich gemäß § 4 Abs. 4 lit. c kündigen.

(11) Im Falle des Verzugs ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie einer Pauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB bleibt vorbehalten.

(12) Eine Aufrechnung gegenüber Ansprüchen des Anbieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich:

  1. alle für die Einrichtung und den Betrieb der Plattform erforderlichen Informationen, Daten und Materialien vollständig, korrekt und innerhalb der vereinbarten Fristen zur Verfügung zu stellen;
  2. die ihm zugewiesenen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen;
  3. den Anbieter unverzüglich über Änderungen seiner Kontaktdaten, Geschäftsadresse oder sonstiger vertragsrelevanter Umstände zu informieren;
  4. seine Mitarbeiter in die Nutzung des POS-Systems bzw. der Scanner-App einzuweisen und für deren ordnungsgemäße Nutzung Sorge zu tragen;
  5. die Plattform nicht für rechtswidrige, irreführende oder wettbewerbswidrige Zwecke einzusetzen;
  6. die Designentwürfe fristgemäß gemäß § 3 Abs. 6 zu prüfen und freizugeben.

(2) Datenschutzrechtliche Verantwortung des Kunden:

  1. Der Kunde ist und bleibt im Verhältnis zu seinen Endkunden Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
  2. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Einwilligungen seiner Endkunden.
  3. Der Kunde ist verantwortlich für die Erfüllung seiner Informationspflichten gegenüber den Endkunden gemäß Art. 13, 14 DSGVO.
  4. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einem Verstoß des Kunden gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen resultieren. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anbieter den Verstoß zu vertreten hat.

(3) Folgen der Nichtmitwirkung:

  1. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der Anbieter von der Pflicht zur Leistungserbringung insoweit befreit.
  2. Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
  3. Soweit dem Anbieter durch die fehlende Mitwirkung nachweislich zusätzlicher Aufwand entsteht, ist der Anbieter berechtigt, diesen nach Aufwand mit 60,00 EUR netto pro Stunde in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.

§ 7 Registrierung, Zugangsdaten und Kontosicherheit

(1) Die Nutzung der Plattform setzt den Vertragsschluss gemäß § 2 und die erfolgreiche Einrichtung durch den Anbieter voraus. Pro Geschäftskunde wird ein Konto (Account) eingerichtet; das Konto ist nicht übertragbar.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung und im laufenden Betrieb vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

(3) Der Kunde ist für die Vertraulichkeit und Sicherheit sämtlicher Zugangsdaten allein verantwortlich (Admin-Zugangsdaten, POS-PINs, API-Schlüssel). Er wird Zugangsdaten nicht an unberechtigte Dritte weitergeben und geeignete Maßnahmen treffen, um den unbefugten Zugriff zu verhindern.

(4) Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich per E-Mail informieren, wenn er Kenntnis oder den Verdacht einer unbefugten Nutzung seiner Zugangsdaten erlangt. Bis zum Eingang der Mitteilung gehen Schäden aus der unbefugten Nutzung von Zugangsdaten zu Lasten des Kunden, soweit der Kunde die unbefugte Nutzung zu vertreten hat.

§ 8 Erlaubte und verbotene Nutzung; Maßnahmen bei Verstößen

(1) Der Kunde darf die Plattform ausschließlich im Rahmen dieses Vertrages und für den vereinbarten Zweck nutzen. Er weist seine Mitarbeiter in die ordnungsgemäße Nutzung ein; Verstöße durch Mitarbeiter werden dem Kunden zugerechnet. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Inhalte, die er über die Plattform erstellt, veröffentlicht oder an Endkunden versendet.

(2) Dem Kunden ist es untersagt, die Plattform zu folgenden Zwecken zu nutzen:

  1. Verbreitung von rechtswidrigen, belästigenden, diskriminierenden oder irreführenden Inhalten;
  2. Versand unerbetener Werbenachrichten (Spam) über Push-Nachrichten;
  3. Überlastung, Störung oder sonstige Beeinträchtigung der Plattform-Infrastruktur;
  4. Umgehung oder Manipulation technischer Schutzmaßnahmen;
  5. Reverse Engineering, Dekompilieren oder Disassemblieren der Plattform, soweit nicht zwingende gesetzliche Ausnahmen (§§ 69d, 69e UrhG) bestehen;
  6. Nutzung der Plattform zum Betrieb eines eigenen SaaS-Dienstes;
  7. Hochladen von Dateien, die Schadsoftware enthalten;
  8. jede sonstige Nutzung, die rechtswidrig ist oder geeignet ist, die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform erheblich zu beeinträchtigen.

(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden proaktiv zu überwachen.

(4) Bei Verstößen ist der Anbieter berechtigt zu folgenden Maßnahmen: Abmahnung, Entfernung von Inhalten, vorübergehende Sperrung oder außerordentliche Kündigung. Bei akuter Gefahr für die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform oder bei drohenden Rechtsverletzungen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang vorübergehend sofort und ohne vorherige Abmahnung zu sperren; er wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Die Maßnahmen stehen in einem Stufenverhältnis; der Anbieter wählt die jeweils mildeste geeignete Maßnahme.

§ 9 Push-Nachrichten und Kommunikation mit Endkunden

(1) Der Kunde erkennt an, dass Push-Benachrichtigungen ein sensibler Kommunikationskanal sind.

(2) Für Marketing-Push-Nachrichten ist der Kunde allein verantwortlich für die Einholung einer wirksamen Einwilligung seiner Endkunden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG sowie für deren Nachweisbarkeit.

(3) Transaktionsbezogene Push-Nachrichten sind zulässig, sofern sie unmittelbar mit der Nutzung der Kundenkarte zusammenhängen.

(4) Der Kunde wird Push-Nachrichten mit angemessener Häufigkeit versenden und Massennachrichten zu ungebräuchlichen Zeiten (vor 8:00 Uhr und nach 22:00 Uhr) vermeiden.

(5) Für Nachrichten, die der Kunde an alle Endkunden oder an Gruppen schickt, gelten zum Schutz der Endkunden folgende Versandregeln: höchstens drei Nachrichten je Tag, mindestens zwei Stunden Abstand zwischen zwei Nachrichten, und zwischen 22:00 und 8:00 Uhr abgeschickte Nachrichten werden um 8:00 Uhr zugestellt. Auf Wunsch des Kunden kann der Anbieter diese Regeln für ihn lockern. Wallet-Anbieter können die Anzeige von Benachrichtigungen zusätzlich begrenzen.

(6) Die Bewertungsanfrage nach § 3 Abs. 4 ist Teil der Plattform und für alle Karten eingeschaltet. Der Kunde gewährt für Bewertungen keine Gegenleistung. Ob ein Bewertungsportal eine Bewertung veröffentlicht oder entfernt, entscheidet dessen Betreiber nach seinen Richtlinien.

§ 10 Verfügbarkeit und Service Level Agreement (SLA)

(1) Der Anbieter erbringt die Bereitstellung der Plattform mit einer angestrebten Verfügbarkeit von mindestens 99,5 % im Monatsmittel. Die Verfügbarkeit stellt eine Leistungsbeschreibung dar; eine über die Regelungen dieses § 10 und die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende verschuldensunabhängige Garantie ist damit nicht verbunden.

(2) Von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen sind:

  1. geplante Wartungsarbeiten gemäß Absatz 3;
  2. Störungen, die auf höhere Gewalt gemäß § 14 zurückzuführen sind;
  3. Störungen, die durch den Kunden verursacht werden;
  4. Ausfälle oder Leistungseinschränkungen bei Drittanbieterdiensten;
  5. Ausfälle aufgrund von Cyberangriffen (DDoS, Hacking), soweit der Anbieter angemessene Schutzmaßnahmen getroffen hat.

(3) Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail angekündigt und bevorzugt zwischen 22:00 und 6:00 Uhr (MEZ/MESZ) durchgeführt.

(4) Technischer Support erfolgt per E-Mail während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00–18:00 Uhr MEZ/MESZ, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern). Störungsmeldungen werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Geschäftstagen bearbeitet.

(5) Der Anbieter wird ihm bekannte Störungen nach besten Kräften unverzüglich beheben.

(6) Service Credits: Unterschreitet die tatsächliche Verfügbarkeit 99,5 %, erhält der Kunde auf Anforderung in Textform eine Gutschrift:

  1. unter 99,5 % bis 99,0 %: 5 % des monatlichen Netto-Entgelts;
  2. unter 99,0 % bis 95,0 %: 10 % des monatlichen Netto-Entgelts;
  3. unter 95,0 %: 25 % des monatlichen Netto-Entgelts.

(7) Service Credits werden mit der nächsten monatlichen Rechnung verrechnet; maximal 25 % pro Kalendermonat. Die Geltendmachung erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Monatsende.

(8) Die Service Credits sind die abschließende Abhilfe für die reine Unterschreitung der angestrebten Verfügbarkeit nach diesem § 10. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere Mängelrechte und Schadensersatzansprüche nach § 12 sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

§ 11 Gewährleistung und Mängelansprüche

(1) Die Bereitstellung der Plattform als SaaS unterliegt dem Mietrecht. Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Völlige Fehlerfreiheit wird nicht geschuldet; unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit bleiben außer Betracht.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel der Plattform nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach § 12; die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

(3) Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung des Fehlerbildes anzuzeigen.

(4) Der Anbieter wird gemeldete Mängel in angemessener Frist beheben. Workarounds sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(5) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei unsachgemäßer Nutzung, nicht autorisierten Änderungen, Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden und Ausfällen bei Drittanbieterdiensten, soweit der jeweilige Umstand für den Mangel ursächlich ist.

(6) Weitergehende Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkungen gemäß § 12.

§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang übernommener Garantien.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist im Übrigen ausgeschlossen.

(4) Die summenmäßige Haftung für Schäden nach Absatz 2 ist je Schadensfall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und insgesamt je Vertragsjahr begrenzt auf die in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis vom Kunden gezahlten Netto-Entgelte; im ersten Vertragsjahr auf das voraussichtliche Jahres-Netto-Entgelt. Die Begrenzungen dieses Absatzes gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fälle.

(5) Ausgeschlossen ist – im Rahmen der Absätze 2 bis 4 – die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust bei fehlender oder unzureichender Datensicherung durch den Kunden, Schäden aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden sowie für Schäden, die auf Diensten Dritter beruhen. Für Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 2 bis 4 nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 16) eingetreten wäre.

(6) Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung seiner Pflichten aus diesem Vertrag resultieren, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten regelmäßig zu sichern (mindestens monatlich empfohlen); § 16 Abs. 1 gilt ergänzend.

(8) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 13 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen, Preiskonditionen, Kundendaten und Vertragskonditionen.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die bereits allgemein bekannt sind, nachweislich zuvor bekannt waren, von berechtigten Dritten ohne Verschwiegenheitsverpflichtung erlangt wurden oder aufgrund Gesetzes, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(4) Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer des Vertrages und für drei (3) Jahre nach Vertragsende. Gesetzliche Schutzrechte, insbesondere nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz, bleiben unberührt.

§ 14 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit die Nichterfüllung auf höherer Gewalt beruht.

(2) Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, von der betroffenen Partei nicht zu vertretende und auch durch zumutbare Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Epidemien und Pandemien, Streik, behördliche Anordnungen, Infrastrukturausfälle sowie Ausfälle von Drittanbieterdiensten.

(3) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Ereignis höherer Gewalt zu informieren und sich nach besten Kräften um die Minimierung der Auswirkungen zu bemühen.

(4) Während eines Ereignisses höherer Gewalt sind die hiervon betroffenen Leistungspflichten für dessen Dauer ausgesetzt. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung oder Gutschrift bereits gezahlter Entgelte besteht nicht; das Kündigungsrecht nach Absatz 5 bleibt unberührt.

(5) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 3 Monate an, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.

§ 15 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Rechte an der Plattform, einschließlich Quellcode, Design, Datenbanken, Algorithmen und Dokumentation, verbleiben beim Anbieter.

(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages.

(3) Dem Kunden ist es untersagt, die Plattform ganz oder teilweise zu kopieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu modifizieren oder weiterzuverkaufen, soweit nicht zwingende gesetzliche Ausnahmen (§§ 69d, 69e UrhG) bestehen.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Firmennamen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken (insbesondere auf der Website und in Verkaufsunterlagen) zu nutzen. Dieses Recht ist vom Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.

(5) Vom Kunden bereitgestellte Inhalte (Logo, Texte, Bilder) werden ausschließlich zur Leistungserbringung genutzt.

§ 16 Datensicherung durch den Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig eigenverantwortliche Datensicherungen vorzunehmen. Die Plattform stellt hierfür CSV- und PDF-Export-Funktionen für Berichte bereit; die Kundenliste erhält der Kunde auf Anfrage in Textform als Tabelle.

(2) Der Anbieter empfiehlt eine mindestens monatliche Sicherung.

§ 17 Datenschutz und datenschutzrechtliche Rollen

(1) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, des BDSG und des TDDDG.

(2) Für die im Rahmen des Kundenbindungsprogramms verarbeiteten Daten der Endkunden des Kunden (Wallet-Endkundendaten) ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß § 18.

(3) Für die Verarbeitung der Zahlungs-, Karten- und Betrugspräventionsdaten im Rahmen der Zahlungsabwicklung ist der eingesetzte Zahlungsdienstleister eigenständig Verantwortlicher (insbesondere aufgrund eigener gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Pflichten sowie der PCI-DSS-Anforderungen); insoweit ist der Zahlungsdienstleister nicht Auftragsverarbeiter des Anbieters.

(4) Der Kunde bleibt gegenüber seinen Endkunden allein Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und insbesondere allein verantwortlich für die Einholung und Nachweisbarkeit aller erforderlichen Einwilligungen.

(5) Einzelheiten zur Datenverarbeitung durch den Anbieter ergeben sich aus der Datenschutzerklärung in ihrer jeweils gültigen Fassung (§ 18 Abs. 4).

§ 18 Vertragsbestandteile und Anlagen

(1) Bestandteil dieses Vertrages sind neben diesen AGB:

  1. der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, abrufbar unter https://start.getqard.com/legal/avv (versionierte Online-Fassung mit Versions- und Standangabe);
  2. etwaige individuell vereinbarte Sonderkonditionen gemäß § 5 Abs. 9.

(2) Die in Absatz 1 genannten Anlagen werden nicht physisch beigefügt, sondern sind als versionierte, datierte Online-Fassungen abrufbar. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Zustimmung gültige und vom Kunden akzeptierte Fassung; deren Version, Stand und – soweit protokolliert – Prüfsumme (Hash) werden zu Beweiszwecken festgehalten.

(3) Diese AGB sind unter https://start.getqard.com/legal/nutzungsbedingungen abrufbar. Sie gelten in dieser Fassung für Verträge, die ab ihrer Veröffentlichung geschlossen werden; für zuvor geschlossene Verträge gilt die jeweils vereinbarte Fassung, soweit sie nicht nach § 19 geändert wurde.

(4) Die Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://start.getqard.com/legal/datenschutz, informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter. Sie ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.

§ 19 Änderungen dieser AGB und der Anlagen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB und die Anlagen mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen in Textform zu ändern, soweit die Änderung redaktioneller Natur ist oder die Änderung durch einen sachlichen Grund veranlasst und für den Kunden zumutbar ist (insbesondere Anpassungen an eine geänderte Gesetzeslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung, an die technische Weiterentwicklung der Plattform oder an geänderte Bedingungen eingesetzter Drittanbieter), und soweit die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschiebt. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von 4 Wochen nach Zugang in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als genehmigt; auf diese Folge sowie auf die Bedeutung der Widerspruchsfrist wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Im Falle des Widerspruchs steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum der Änderung zu; bis zu dessen Ausübung gelten die bisherigen Bedingungen fort.

(3) Materielle Änderungen der vertraglichen Kernleistungen, der Vergütung oder der Laufzeit erfolgen ausschließlich mit aktiver Zustimmung des Kunden in Textform; eine Zustimmungsfiktion nach Absatz 2 findet insoweit nicht statt.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform technisch weiterzuentwickeln, solange die wesentlichen vertraglich geschuldeten Funktionalitäten erhalten bleiben.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Vorschriften des internationalen Privatrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Nürnberg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ein etwaiger ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform. Abweichend davon darf der Anbieter den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf eine Gesellschaft übertragen, an der der Inhaber des Anbieters mehrheitlich beteiligt ist, insbesondere auf eine künftige QARD GmbH; der Kunde stimmt dem bereits jetzt zu. Der Anbieter teilt die Übertragung mindestens vier Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann den Vertrag dann ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen. Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern durch den Anbieter bleibt hiervon unberührt.

(5) Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) individuell vereinbarte Sonderkonditionen, (b) die im Bestellvorgang angezeigten und vom Kunden bestätigten Angaben, (c) diese AGB, (d) der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Abweichend davon gehen die Bestimmungen des AVV in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten allen übrigen Bestimmungen vor.

(6) Vertragssprache ist Deutsch.

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Stand: 16. Oktober 2026 · Version v2.4 · Frühere Fassungen auf Anfrage